Erklärung zur Unternehmensführung

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Berichtsjahr erneut damit befasst, die Vorgaben des zu erfüllen, und daraus resultierend im Dezember 2018 eine Entsprechenserklärung verfasst. Diese hat Covestro auf seiner Website veröffentlicht.

Die Covestro AG entspricht im Berichtsjahr sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und wird diesen auch zukünftig entsprechen.

Weiterhin kommt die Covestro AG sämtlichen Anregungen des DCGK nach.

Entsprechenserklärung
(nach Deutschem Corporate Governance Kodex)

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Covestro AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 gemäß § 161 (AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat der Covestro AG erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex seit Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung im Dezember 2017 entsprochen wurde und ihnen auch künftig entsprochen wird.

Leverkusen, im Dezember 2018

Für den Vorstand

Dr. Markus Steilemann

Für den Aufsichtsrat

Dr. Richard Pott

Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Dabei berücksichtigt er die Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (). Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie gemäß den Empfehlungen des DCGK, wie in der Entsprechenserklärung dargelegt. Er sorgt dafür, dass gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien (Compliance) eingehalten werden und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen.

Der Vorstand legt die langfristigen Ziele sowie die Strategien fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Er koordiniert und kontrolliert die bedeutsamen Aktivitäten. Er legt das Portfolio des Konzerns fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus einem schriftlich fixierten Aufgabenverteilungsplan, der Anlage zur Geschäftsordnung des Vorstands ist.

Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen.

Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt und werden durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen. Sofern nicht Einstimmigkeit gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Gemäß Geschäftsordnung und Aufgabenverteilungsplan des Vorstands obliegt dem Vorstandsvorsitzenden insbesondere die Koordinierung aller Ressorts des Vorstands. Er repräsentiert den Vorstand sowie die Gesellschaft und den Konzern gegenüber der Öffentlichkeit und sonstigen Dritten.

Zusammensetzung des Vorstands

Jedem Vorstandsmitglied sind über den Ressortverteilungsplan bestimmte Aufgaben und Bereiche zugewiesen. Die den Vorstandsmitgliedern zugeordneten Bereiche führen sie im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Der Vorsitzende des Vorstands wird vom Aufsichtsrat bestellt.

Ziele und Konzept für die Zusammensetzung des Vorstands

Mit Unterstützung des Personalausschusses und des Vorstands sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat folgt in einem systematischen Auswahlverfahren für Vorstandspositionen den Empfehlungen des DCGK. Dabei achtet er auch gemäß den Covestro-Unternehmenswerten auf die Vielfalt (Diversität), d. h. eine ausgeglichene Zusammensetzung in Bezug auf Alter, Bildungs- und Berufshintergrund, genauso wie auf ein ausgewogenes Verhältnis von männlichen und weiblichen Vorstandsmitgliedern. In seiner Gesamtheit soll der Vorstand einen diversen Erfahrungshintergrund aufweisen, also über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Strategie, Innovation, Produktion und Technik, Marketing und Vertrieb sowie Finanzen, Personalführung und Nachhaltigkeitsmanagement verfügen.

Für die konkrete Besetzung der Vorstandspositionen entwickelt der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil, das auf den Diversitätskriterien beruht und nach dem interne und externe Kandidaten bewertet werden. Er entscheidet im Unternehmensinteresse und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.

Stand der Umsetzung der Ziele

Der Vorstand der Covestro AG besteht aktuell aus drei Mitgliedern. Die Ziele bezüglich des Alters und der funktionsspezifischen Kenntnisse wurden im Geschäftsjahr 2018 grundsätzlich erfüllt. Mit der Nachbesetzung der Position des Finanzvorstands erfüllt der Vorstand die Anforderungen bezüglich Bildungs- und Berufshintergrund. Die Altersstruktur lag im Geschäftsjahr 2018 zwischen 46 und 56 Jahren. In seiner Gesamtheit zeichnet sich der Vorstand durch unterschiedliche Bildungshintergründe aus. Im Speziellen verfügt der Vorstand über langjährige Erfahrung auf den folgenden Wissensgebieten: Ingenieurwissenschaften, Physik und Chemie sowie Betriebswirtschaft und Finanzen. Die Mitglieder des Vorstands haben langjährige Berufserfahrung sowohl im In- und Ausland als auch in der Erdöl- und Chemieindustrie. Währenddessen hatten sie Führungspositionen u. a. in den Bereichen Marketing und Vertrieb, Strategie, Produktion und Technik sowie Finanzen inne und konnten auch in Bezug auf Personalverantwortung und Projektmanagement langjährige Erfahrung vorweisen.

Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. Mai 2015 sind in Deutschland bestimmte Gesellschaften verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll.

Der Aufsichtsrat einer börsennotierten und zugleich mitbestimmten Gesellschaft ist nach § 96 Absatz 2 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen. Der Aufsichtsrat der Covestro AG besteht zum 31. Dezember 2018 aus vier Frauen und acht Männern. Die gesetzliche Mindestquote ist somit erfüllt.

Mit dem Ende der ersten Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand der Covestro AG eine Zielgröße von mindestens 40 % und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 beschlossen.

Zudem hat der Vorstand im vergangenen Jahr neue Zielgrößen für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt. Für den neuen Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 hat sich sowohl die Covestro AG als auch der Covestro-Konzern einen Frauenanteil von mindestens 30 % für beide Ebenen zum Ziel gesetzt.

Zielgrößen für die Covestro AG und den Covestro-Konzern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Covestro AG

 

Covestro-Konzern

 

 

Status quo
31.12.2018

 

Ziel bis
30.06.2022

 

Status quo
31.12.2018

 

Ziel bis
30.06.2022

1 Direkt unterstellte Mitarbeiter des Vorstands mit Führungsverantwortung

2 Direkt unterstellte Mitarbeiter der Führungsebene 1 mit Führungsverantwortung

Führungsebene 11

 

0 %

 

30 %

 

7 %

 

30 %

Führungsebene 22

 

27 %

 

30 %

 

20 %

 

30 %

Aufsichtsrat

Arbeitsweisen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden; er stimmt mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung für den Konzern und für die Einzelgesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen.

Im regelmäßigen und offenen Austausch informiert der Vorstand den Aufsichtsrat über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie. Der Aufsichtsrat stimmt der Jahresplanung und dem Finanzierungsrahmen zu und billigt den Jahresabschluss der Covestro AG und den Konzernabschluss des Covestro-Konzerns sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzen. Bei den sechs Mitgliedern der Arbeitnehmervertretung handelt es sich um vier Arbeitnehmer von Covestro und zwei Vertreter von Gewerkschaften. Die Vertreter der Aktionäre werden durch die Hauptversammlung gewählt.

Der Aufsichtsrat hat sich mit den Anforderungen gemäß § 100 Absatz 5 AktG auseinandergesetzt. Aufgrund seiner Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfangreiche Sektorenkompetenz auf dem Gebiet der chemischen bzw. Polymer-Industrie, in welcher Covestro tätig ist. Diese Sektorenkenntnisse haben die Mitglieder entweder durch ihre ausgeübte Tätigkeit oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erworben.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Es bestehen derzeit folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats:

Präsidium: Diesem Ausschuss des Aufsichtsrats gehören neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinem Stellvertreter je ein weiterer Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Das Präsidium hat insbesondere die Aufgabe, als Schlichtungsausschuss gemäß Mitbestimmungsgesetz tätig zu werden. Dabei soll es dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen nicht erreicht wurde. Daneben sind dem Präsidium bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen übertragen, einschließlich einer Anpassung der Satzung.

Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitz), Peter Hausmann, Petra Kronen und Regine Stachelhaus

Prüfungsausschuss: Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Vertretern der Anteilseigner und drei Arbeitnehmervertretern. Der im Berichtsjahr amtierende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, die bei mindestens einem Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vorliegen müssen, und ist unabhängig gemäß Ziffer 5.4.2 des DCGK. Der Prüfungsausschuss tagt viermal im Jahr. Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess. Ihm obliegen die Vorprüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte sowie die Erörterung der Halbjahres- und Quartalsberichterstattung mit dem Vorstand. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers bereitet der Prüfungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie über den Beschlussvorschlag für die Gewinnverwendung vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen.

Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss kann dem bestellten Abschlussprüfer im Namen des Aufsichtsrats den Prüfungsauftrag erteilen und mit ihm die Honorarvereinbarung treffen. Er regt Prüfungsschwerpunkte an und überwacht die Qualität der Abschlussprüfung sowie die Unabhängigkeit und die Qualifikation.

Der Prüfungsausschuss überwacht die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Compliance-Funktion.

Mitglieder: Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (Vorsitz), Johannes Dietsch, Peter Hausmann, Petra Kronen, Irena Küstner und Dr. Richard Pott

Personalausschuss: Auch der Personalausschuss ist paritätisch besetzt und besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor, das über Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands. Die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegen jedoch beim Aufsichtsratsplenum, dem der Personalausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Zudem berät er über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand.

Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitz), Johannes Dietsch, Dr. Ulrich Liman und Petra Kronen

Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Vertreter der Anteilseigner zum Aufsichtsrat tätig. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, einem weiteren Vertreter der Anteilseigner im Präsidium und einem gewählten Anteilseignervertreter.

Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitz), Regine Stachelhaus und Ferdinando Falco Beccalli

In seinem Bericht informiert der Aufsichtsrat über die Einzelheiten der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Diversitätskonzept

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen sowie hinreichend unabhängig sind. Die Unabhängigkeit seiner Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.2 des DCGK.

Bestehende Ziele für die Zusammensetzung

Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat folgende konkrete Besetzungsziele beschlossen, die den Empfehlungen des DCGK entsprechen und gleichzeitig eine vielfältige Besetzung (Diversität) bezogen auf Alter, Unabhängigkeit sowie Berufserfahrung vorsehen:

  • Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass 75 % seiner Mitglieder und mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig sein sollen.
  • Aufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat vorbehaltlich besonderer Gründe nicht mehr als drei volle Amtsperioden angehören und nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 72. Lebensjahres folgt.
  • Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören. Aufsichtsratsmitglieder dürfen keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens ausüben oder sonstigen wesentlichen Interessenkonflikten ausgesetzt sein.
  • Jeweils mindestens zwei Vertreter des Aufsichtsrats sollen über funktionsspezifische Kenntnisse auf den folgenden Gebieten verfügen:
  • Rechnungslegung und / oder Abschlussprüfung
  • Strategie, Mergers / Acquisitions, Kapitalmarkt
  • Marketing, Vertrieb, Supply Chain
  • Forschung und Entwicklung, Innovation
  • Technologie, Digitalisierung
  • Human Resources, Change Management
  • Corporate Governance, Compliance
  • Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei Mitglieder angehören, die Erfahrungen in Branchen, Absatzmärkten und / oder Unternehmensbereichen haben, die für Covestro bedeutsam sind, wie z. B. (Polymer-)Chemie, Produktion und Technologie.
  • Unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation sowie der internationalen Tätigkeit der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen strebt der Aufsichtsrat an, eine ausreichende Vielfalt (Diversität) der Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten; außerdem sollen dem Aufsichtsrat mindestens drei Mitglieder angehören, die über Führungserfahrung in internationalen Konzernen und / oder Erfahrungen in anderen Aufsichtsrats- oder Kontrollgremien verfügen.

Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Da der Aufsichtsrat aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten darf, kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden.

Stand der Umsetzung der Ziele

Dem Aufsichtsrat gehören mehrere Mitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und internationalem Hintergrund an. Die Ziele bezüglich Altersgrenze, Zugehörigkeitsdauer und Unabhängigkeit werden erfüllt. Nach Auffassung des Aufsichtsrats sind die Vertreter der Anteilseigner Dr. Richard Pott, Ferdinando Falco Beccalli, Dr. Christine Bortenlänger, Johannes Dietsch, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher und Regine Stachelhaus unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des DCGK. Grundsätzlich werden die Anforderungen im Hinblick auf die Erfordernisse der funktionsspezifischen Kenntnisse erfüllt, jedoch nicht in allen Bereichen mit dem konkreten Besetzungsziel von mindestens zwei Anteilseignern je Fachgebiet.

Informationen über die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Covestro AG sind auf unserer Website zu finden unter: www.covestro.com/de/company/management/supervisory-board 

Aktienbesitz und meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehende Personen sind gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der Covestro AG offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 5.000 € erreicht oder übersteigt. Covestro veröffentlicht Angaben zu den Geschäften unverzüglich auf der Website und übersendet der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen entsprechenden Beleg; die Information wird dem Unternehmensregister zur Speicherung übermittelt. Informationen zu den Aktiengeschäften von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie unter: investor.covestro.com/de/aktie/aktionaersstruktur/meldepflichtige-wertpapiergeschaefte 

Gemeinsame Werte und Führungsprinzipien

Covestro ist geprägt durch die drei Unternehmenswerte, die das Denken und Handeln der Menschen im Unternehmen widerspiegeln: „curious“ (neugierig), „courageous“ (mutig) und „colorful“ (vielfältig).

Systematisches Risikomanagement

Unser Enterprise Risk Management stellt sicher, dass etwaige finanzielle und nichtfinanzielle Risiken früh erkannt werden können. Identifizierte Risiken versuchen wir zu vermeiden oder zu vermindern bzw. – sofern möglich und wirtschaftlich vertretbar – auf Dritte (z. B. Versicherungen) zu übertragen.

Durch das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem erfolgt eine zeitnahe Risikoüberwachung, um potenzielle Fehler bei der Bilanzierung von geschäftlichen Transaktionen zu vermeiden bzw. zu korrigieren. Damit ist sichergestellt, dass zuverlässige Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens vorliegen.

Das Kontroll- und Risikomanagementsystem kann jedoch keinen absoluten Schutz gegen Verluste aus geschäftlichen Wagnissen oder gegen betrügerische Handlungen bieten.

Ausführliche Berichterstattung

Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, unterrichten wir unsere Aktionäre, die Finanzanalysten, die Aktionärsvereinigungen, die Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen. Viermal pro Jahr informieren wir unsere Aktionäre über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über dessen Risiken. Damit entspricht die Berichterstattung unseres Unternehmens den im DCGK definierten Regelungen.

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung versichern die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht ein Bild vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Der Jahresabschluss der Covestro AG, der Konzernabschluss für den Covestro-Konzern und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht. Während des Geschäftsjahres unterrichtet Covestro Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie im 1. und 3. Quartal durch eine Quartalsberichterstattung. Der Halbjahresfinanzbericht wird freiwillig einer prüferischen Durchsicht des von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfers unterzogen.

Darüber hinaus informiert Covestro regelmäßig in Presse- und Analystenkonferenzen über die aktuelle Unternehmensstrategie, wichtige Wachstumsfelder, die Finanz- und Ertragslage sowie Finanzziele. Als aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt Covestro das Internet. Auf der Website des Konzerns sind zudem die Termine der wesentlichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen wie Geschäftsberichte, quartalsweise Finanzberichte oder Hauptversammlungen zu finden.

Dem Prinzip des „Fair Disclosure“ folgend, behandeln wir alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen bei bewertungsrelevanten Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen stellen wir unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informieren wir in Ad-hoc-Mitteilungen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die im Fall ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Covestro-Aktie erheblich beeinflussen könnten.

DCGK / Deutscher Corporate Governance Kodex
Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält
AktG / Aktiengesetz
Regelt die gesetzlichen Vorschriften für Aktiengesellschaften
Stakeholder
Interne und externe Anspruchsgruppen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind bzw. in Zukunft betroffen sein könnten