11.Steuern

Die Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Art wie folgt:

Ertragsteuern

 

 

 

 

 

 

 

2018

 

2019

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Tatsächliche Ertragsteuern

 

–696

 

–126

davon Steueraufwand laufendes Jahr

 

–677

 

–174

davon Steueraufwand Vorjahre

 

–19

 

48

Latente Steuern

 

49

 

–78

davon aus temporären Unterschieden

 

51

 

–82

davon aus Verlustvorträgen und Steuergutschriften

 

–2

 

4

Gesamt

 

–647

 

–204

Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen:

Aktive und passive latente Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2018

 

31.12.2019

 

 

Aktive latente Steuern

 

Passive latente Steuern

 

davon erfolgs­wirksam

 

Aktive latente Steuern

 

Passive latente Steuern

 

davon erfolgs­wirksam

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

1

Enthalten zum 31. Dezember 2019 auch die Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten aus der Erstanwendung von IFRS 16

Immaterielle Vermögenswerte

 

49

 

–19

 

30

 

38

 

–15

 

23

Sachanlagen1

 

144

 

–194

 

–50

 

129

 

–318

 

–188

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

–60

 

–60

 

1

 

–75

 

–73

Vorräte

 

40

 

–2

 

38

 

42

 

–1

 

41

Forderungen

 

4

 

–13

 

–9

 

17

 

–5

 

12

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

 

530

 

–27

 

–21

 

632

 

–23

 

–12

Andere Rückstellungen

 

91

 

–21

 

70

 

39

 

–18

 

22

Verbindlichkeiten1

 

105

 

–2

 

101

 

195

 

–1

 

194

Verlustvorträge

 

4

 

 

4

 

8

 

 

8

Gesamt

 

967

 

–338

 

103

 

1.101

 

–456

 

25

davon langfristig

 

881

 

–301

 

 

 

1.002

 

–415

 

 

Saldierung

 

–185

 

185

 

 

 

–250

 

250

 

 

Bilanzansatz

 

782

 

–153

 

 

 

851

 

–206

 

 

Von den gesamten Verlustvorträgen in Höhe von 42 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) können voraussichtlich Beträge in Höhe von 42 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €) innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Die Erhöhung der Verlustvorträge resultiert im Wesentlichen aus dem Aufbau von Verlustvorträgen im laufenden Berichtsjahr sowie aus geänderten Steuerfestsetzungen für Vorjahre. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlustvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) gebildet.

Für bestehende Verlustvorträge bestanden keine gesetzlichen oder wirtschaftlichen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit (Vorjahr: 1 Mio. €).

Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gab es wesentliche steuerliche Gutschriften.

Die Verfallbarkeit der nichtnutzbaren steuerlichen Verlustvorträge stellte sich wie folgt dar:

Verfallbarkeit nichtnutzbarer steuerlicher Verlustvorträge

 

 

 

 

 

 

 

Steuerliche Verlustvorträge

 

 

31.12.2018

 

31.12.2019

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Innerhalb von einem Jahr

 

 

Innerhalb von zwei Jahren

 

 

Innerhalb von drei Jahren

 

 

Innerhalb von vier Jahren

 

 

Innerhalb von fünf Jahren

 

 

Später

 

1

 

Gesamt

 

1

 

Im Jahr 2019 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 627 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €). Davon entfallen 5 Mio. (Vorjahr 1 Mio.) auf Steuerforderungsüberhänge aus Verlustvorträgen. Diese wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird.

Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 31 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 48 Mio. € (Vorjahr: 71 Mio. €) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.

Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2019 von 204 Mio. € (Vorjahr: 647 Mio. €) wich um 15 Mio. € (Vorjahr: 56 Mio. €) von dem erwarteten Steueraufwand von 189 Mio. € (Vorjahr: 591 Mio. €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssteuersatz wurde aus den erwarteten Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und lag im Jahr 2019 bei 24,8 % (Vorjahr: 23,9 %). Der effektive Steuersatz betrug 26,8 % (Vorjahr: 26,1 %).

Die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand sowie vom erwarteten zum effektiven Steuersatz stellte sich im Konzern wie folgt dar:

Steuerüberleitungsrechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2018

 

2019

 

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

Erwarteter Steueraufwand und erwarteter Steuersatz

 

591

 

23,9

 

189

 

24,8

Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge

 

–21

 

–0,8

 

–33

 

–4,3

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

58

 

2,2

 

47

 

6,1

Steuereffekte aus Vorjahren

 

 

 

–19

 

–2,5

Steuersatzänderungen

 

–1

 

 

5

 

0,7

Sonstige Steuereffekte

 

20

 

0,8

 

15

 

2,0

Ausgewiesener Steueraufwand und effektiver Steuersatz

 

647

 

26,1

 

204

 

26,8