Bericht des Aufsichtsrats

Dr. Richard Pott (Foto)

Dr. Richard Pott, Aufsichtsratsvorsitzender Covestro AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das Jahr 2020 stand weltweit im Zeichen der Coronavirus-Pandemie. Diese stellte auch Covestro vor zahlreiche Herausforderungen. Die Unternehmensleitung hat indes schnell, umsichtig und entschlossen reagiert. Rückblickend hat der Vorstand dabei die richtigen Maßnahmen getroffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, den Produktionsbetrieb und die Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten und dadurch das Unternehmen bestmöglich durch die Pandemie zu führen. Der Aufsichtsrat stand dabei in regelmäßigem Austausch mit dem Vorstand und hat sich von der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen überzeugt. Darüber hinaus hat Covestro mit dem Entschluss, sich vollständig auf die auszurichten und dies in seiner Strategie entsprechend zu verankern, einen bedeutenden Schritt hin zur künftigen Ausrichtung des Unternehmens getan. Auch mit der geplanten Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) des niederländischen Unternehmens Koninklijke DSM N.V. (DSM) wurden die richtigen Weichen für weiteres nachhaltiges Wachstum von Covestro gestellt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei all diesen Entscheidungen eng begleitet und somit aktiv an der Zukunftssicherung von Covestro mitgewirkt.

Auch für die Tätigkeit und Arbeitsweise des Aufsichtsrats war das Geschäftsjahr 2020 besonders. So musste die Hauptversammlung pandemiebedingt zunächst verschoben werden, wurde später aber erfolgreich virtuell durchgeführt. Im Rahmen dieser Hauptversammlung wurden dann die sechs Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat neu gewählt. Auch wenn aufgrund der außergewöhnlichen Situation lediglich eine Aufsichtsratssitzung als gewohntes Präsenztreffen durchgeführt werden konnte, hat das Gremium gleichwohl auf virtueller Ebene sehr intensiv zusammengearbeitet.

Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die Arbeit des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Die Beratungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand verliefen dabei stets konstruktiv und waren von offenen sowie vertrauensvollen Diskussionen geprägt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Zudem stand er mit dem Vorstandsvorsitzenden in engem Austausch, um wichtige Fragen und Entscheidungen in persönlichen Gesprächen zu erörtern. Über den Inhalt dieser Beratungen wurde das komplette Aufsichtsratsgremium spätestens in der folgenden Sitzung ausführlich unterrichtet.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den jeweiligen Sitzungen regelmäßig über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung (einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Profitabilität der Gesellschaft und den Verlauf der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance-Situation) umfassend informiert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands im Berichtszeitraum aufgrund von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, prüften und berieten die Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils gründlich – teilweise vorbereitet durch die zuständigen Ausschüsse – die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder verabschiedeten sie aufgrund von schriftlichen Informationen durch schriftliche Stimmabgabe. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat stets unmittelbar eingebunden. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektive des Konzerns sowie der einzelnen Segmente und Regionen wurden eingehend besprochen. Der Aufsichtsrat hat kontinuierlich auf die Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des Handelns des Vorstands geachtet.

Sitzungen des Aufsichtsrats und Teilnahme der Mitglieder

Der Aufsichtsrat trat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 zu insgesamt sieben Sitzungen zusammen, bei denen immer auch mindestens ein Mitglied des Vorstands anwesend war, soweit es nicht um Themen ging, die in Abwesenheit des Vorstands zu behandeln waren. Ab April 2020 fanden die Sitzungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie grundsätzlich virtuell statt.

Die durchschnittliche Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse betrug im Berichtsjahr 2020 mehr als 95 Prozent. Kein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen das Aufsichtsratsmitglied angehörte, teil.

Im Einzelnen wohnten die Mitglieder des Aufsichtsrats den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wie nachfolgend dargestellt bei:

 

 

 

 

 

Mitglied des Aufsichtsrats

 

Sitzungsteilnahme (inkl. Ausschuss­sitzungen)1

 

Sitzungsteilnahme in Prozent

Dr. Richard Pott (Vorsitzender)

 

20 / 20

 

100,0

Ferdinando Falco Beccalli

 

9 / 10

 

90,0

Dr. Christine Bortenlänger

 

6 / 8

 

75,0

Johannes Dietsch (bis Juli 2020)

 

8 / 8

 

100,0

Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende)

 

17 / 17

 

100,0

Irena Küstner

 

12 / 12

 

100,0

Dr. Ulrich Liman

 

10 / 10

 

100,0

Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher

 

13 / 14

 

92,9

Petra Reinbold-Knape (seit Januar 2020)

 

14 / 14

 

100,0

Regine Stachelhaus

 

12 / 12

 

100,0

Marc Stothfang

 

6 / 7

 

85,7

Patrick W. Thomas (seit Juli 2020)

 

5 / 6

 

83,3

Frank Werth

 

7 / 7

 

100,0

Durchschnittliche Teilnahmequote

 

 

 

95,9

1

Sechs Aufsichtsrats- und zwölf Ausschusssitzungen haben in Form einer virtuellen Konferenz stattgefunden.

Aufgrund seiner Zusammensetzung und Erfahrung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfassende Sektorkompetenz auf dem Gebiet der Polymer-Industrie, in der Covestro tätig ist.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats engagierten sich auch im Berichtsjahr 2020 trotz der Herausforderungen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen bzgl. Präsenzveranstaltungen und Reisetätigkeiten im Hinblick auf ihre persönliche Fortbildung. Dies geschah insbesondere in Form eines mehrstündigen virtuellen Workshops, der sich um das Thema „Projektmanagement im Chemieanlagenbau“ drehte.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats stand die regelmäßige Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftstätigkeit mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowohl des Konzerns als auch der Segmente, zur Strategie, zur Chancen- und Risikolage sowie zu Personalangelegenheiten von Covestro. Im Übrigen widmete sich der Aufsichtsrat in den einzelnen Sitzungen schwerpunktmäßig folgenden Themen:

In seiner Sitzung am 18. Februar 2020 widmete sich der Aufsichtsrat eingehend dem Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019, dem zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung und dem Gewinnverwendungsvorschlag. Der Aufsichtsrat befasste sich weiterhin intensiv mit dem Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Darüber hinaus wurde die interne Risikoberichterstattung diskutiert, in der neben den wesentlichen Risiken für den Konzern und den diesbezüglichen aktuellen Entwicklungen auch die jeweiligen Gegenmaßnahmen definiert sind. Daneben wurden die Organisation, Statistiken, Trainingsmaßnahmen, Prozesse und die Wirksamkeit des konzernweiten Compliance-Managementsystems vertiefend erläutert. Ferner besprach das Gremium ausführlich die Ergebnisse seiner Effektivitäts- und Effizienzprüfung in Form einer Selbstevaluierung auf Grundlage einer schriftlichen Befragung der Aufsichtsratsmitglieder. Themenfelder waren dabei insbesondere der Ablauf der Aufsichtsratssitzungen, das Zusammenwirken mit dem Vorstand, die Informationsversorgung des Aufsichtsrats, die Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse sowie das Zusammenwirken von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern. Insgesamt wurde die Tätigkeit des Aufsichtsrats von seinen Mitgliedern als angemessen und wirksam eingeschätzt. Des Weiteren beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Tagesordnung und den Beschlussvorlagen der zunächst für April geplanten Hauptversammlung und den dort stattfindenden Wahlen der Anteilseignervertreter sowie mit Personalangelegenheiten und Vergütungsthemen. Gegenstand der Sitzung war ferner die Anpassung des Finanzierungsrahmens für das Geschäftsjahr 2020 im Zuge der Erneuerung der revolvierenden Kreditfazilität. Schließlich widmete sich der Aufsichtsrat intensiv der geplanten Einführung der neuen, vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichteten Vision des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat stimmte am 28. April 2020 im Wege eines schriftlichen Umlaufverfahrens der vom Vorstand beschlossenen Durchführung der Hauptversammlung der Covestro AG am 30. Juli 2020 als virtuelle Hauptversammlung zu.

Am 19. Mai 2020 wurde durch ein schriftliches Umlaufverfahren vom Aufsichtsrat vorbehaltlich zukünftiger Anpassungen der Verzicht auf 15 Prozent der festen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 30. November 2020 als Beitrag zu den solidarischen Maßnahmen von Covestro beschlossen.

Ebenfalls im Wege eines schriftlichen Umlaufverfahrens stimmte das Gremium am 25. Mai 2020 der vorgesehenen Emission von Anleihen in Höhe von einer Milliarde Euro und der damit einhergehenden Erhöhung des geplanten Fremdkapitalrahmens zu.

In der Aufsichtsratssitzung vom 9. Juni 2020 stand insbesondere die Vorbereitung der virtuellen Hauptversammlung am 30. Juli 2020 im Mittelpunkt. Darüber hinaus befasste sich das Gremium mit der Wiederbestellung und Verlängerung des Vertrags von Dr. Thomas Toepfer als Finanzvorstand.

Im Anschluss an die Hauptversammlung am 30. Juli 2020, auf der die sechs Vertreter der Anteilseigner neu gewählt wurden, trat der Aufsichtsrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen, um den Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie die Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsratsausschüssen zu bestimmen. Dr. Richard Pott wurde erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

In seiner Sitzung am 20. August 2020 beschäftigte sich das Gremium ausführlich mit einer möglichen Akquisition des Geschäftsbereichs RFM von DSM einschließlich der möglichen Finanzierung des geplanten Erwerbs. Zudem widmete sich der Aufsichtsrat dem geplanten globalen Transformationsprogramm „LEAP“, mit welchem die Strukturen und Prozesse sowie die Steuerungsmechanismen von Covestro neu gestaltet werden sollen.

Am 29. September 2020 kam der Aufsichtsrat zu einer Sondersitzung zusammen, um nach detaillierter Auseinandersetzung mit den strategischen Gesichtspunkten den Beschluss zur geplanten Übernahme des Geschäftsbereichs RFM von DSM zu fassen. Außerdem genehmigte der Aufsichtsrat die geplante Finanzierungsstruktur für die Akquisition und damit einhergehend eine mögliche Kapitalerhöhung sowie den vom Vorstand vorgeschlagenen angepassten Finanzierungsrahmen für externe Finanzierungsmaßnahmen.

Der Aufsichtsrat befasste sich in seiner Sitzung am 8. Oktober 2020 intensiv mit der neuen Konzernstrategie von Covestro. Diese beinhaltet drei strategische Kapitel („Covestro optimal in Position bringen“, „Nachhaltiges Wachstum vorantreiben“ und „Vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten“), welche durch die Beschleunigung der Digitalisierung und den Ausbau der „Wir sind 1“-Kultur unterstützt werden.

In seiner letzten Sitzung am 10. Dezember 2020 beschäftigte sich der Aufsichtsrat detailliert mit dem Vergütungssystem für seine Mitglieder und der Angemessenheitsüberprüfung ihrer Vergütung. Angesichts der deutlich verbesserten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und der geplanten kompensierenden Einmalzahlung zum Jahresende an Vorstand und Belegschaft beschloss der Aufsichtsrat eine Aufhebung seines anteiligen Vergütungsverzichts vom 19. Mai 2020. Darüber hinaus erörterte er das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder einschließlich der langfristigen Vergütungskomponenten für den Zeitraum von 2021 bis 2024, die erstmals ein nichtfinanzielles Leistungskriterium beinhalten. Turnusgemäß überprüfte der Aufsichtsrat die Festgehälter der Vorstandsmitglieder. Das Gremium befasste sich darüber hinaus detailliert mit der vom Vorstand vorgeschlagenen Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2021 und dem ebenfalls vorgestellten mittelfristigen Ausblick. Der Aufsichtsrat genehmigte den vorgeschlagenen Finanzierungsrahmen für 2021. In dieser Sitzung gab der Aufsichtsrat zudem eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ab.

Der Aufsichtsrat der Covestro AG (Foto)

Der Aufsichtsrat der Covestro AG (jeweils von links nach rechts):
Obere Reihe: Dr. Richard Pott, Petra Kronen, Ferdinando Falco Beccalli, Dr. Christine Bortenlänger
Mittlere Reihe: Irena Küstner, Dr. Ulrich Liman, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Petra Reinbold-Knape
Untere Reihe: Regine Stachelhaus, Marc Stothfang, Patrick W. Thomas, Frank Werth

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Im abgelaufenen Geschäftsjahr verfügte der Aufsichtsrat über vier dauerhafte Ausschüsse, um seine Aufgaben effizient wahrnehmen zu können. Darüber hinaus wurde zeitweise ein Sonderausschuss gebildet, um die Vorbereitung und Durchführung der Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit der angekündigten Übernahme des Geschäftsbereichs RFM von DSM zu überwachen und zu genehmigen. Mitglieder dieses Sonderausschusses waren Dr. Richard Pott (Vorsitz), Petra Kronen, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher und Petra Reinbold-Knape. Dieser Sonderausschuss trat am 13. Oktober 2020 zu zwei Sitzungen zusammen.

Die Ausschüsse bereiteten Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats sowie sonstige im Plenum zu behandelnde Themen vor. Darüber hinaus wurden im Rahmen des rechtlich Zulässigen bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen. Als dauerhafte Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen gegenwärtig ein Präsidium, ein Prüfungs-, ein Personal- und ein Nominierungsausschuss.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der regulären Ausschüsse sowie die aktuelle personelle Zusammensetzung sind im zusammengefassten Lagebericht in dem Kapitel „Erklärung zur Unternehmensführung unter „Ausschüsse des Aufsichtsrats“ näher beschrieben.

Die Sitzungen und Entscheidungen aller Ausschüsse, insbesondere die Sitzungen des Prüfungsausschusses, wurden durch Berichte und Erläuterungen des Vorstands vorbereitet. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen.

Das Präsidium ist in seiner Rolle als Vermittlungsausschuss im Jahr 2020 nicht zusammengetreten.

Der Prüfungsausschuss hat im Berichtsjahr am 17. Februar, 27. April, 4. Juni, 22. Juli und 26. Oktober 2020 insgesamt fünfmal in Gegenwart des Finanzvorstands getagt, davon zweimal in Gegenwart des jeweils zuständigen Abschlussprüfers. Er prüfte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag vorbereitend für den Aufsichtsrat und befasste sich dazu eingehend insbesondere mit dem jeweiligen Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der zusammengefasste Lagebericht umfasste auch die nichtfinanzielle Konzernerklärung. Der Prüfungsausschuss sah im Rahmen seiner Prüfungen keinen Anlass für Beanstandungen. Zudem erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand sowohl den Halbjahresfinanzbericht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der prüferischen Durchsicht des Abschlussprüfers als auch die Zwischenmitteilungen des 1. und 3. Quartals 2020 vor deren Veröffentlichung.

Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems überwacht und sich mit der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Dabei stützte er sich u. a. auch auf die entsprechende Berichterstattung des Leiters der Internen Revision und des Abschlussprüfers. Wesentliche Schwächen des auf den Rechnungslegungsprozess bezogenen internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems wurden nicht festgestellt. Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie hat sich der Prüfungsausschuss intensiv mit der aktuellen Geschäftsentwicklung sowie den vom Vorstand ergriffenen Maßnahmen, bspw. zur Liquiditätssicherung von Covestro, befasst und überwacht, dass den erhöhten Anforderungen an Risikomanagement und Berichterstattung Rechnung getragen wurde.

Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrats zur Bestellung des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Er überwachte die Wirksamkeit der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Nichtprüfungsleistungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Ausschuss vom Abschlussprüfer dessen Unabhängigkeit bestätigen.

Der Prüfungsausschuss hat sich kontinuierlich mit dem Abschlussprüfer über wesentliche Prüfungsrisiken und die erforderliche Ausrichtung der Abschlussprüfung ausgetauscht und befasste sich mit den vom Abschlussprüfer vorgeschlagenen Prüfungsschwerpunkten.

Weiterhin ließ sich der Prüfungsausschuss laufend über die Weiterentwicklung des Compliance-Managementsystems, insbesondere im Teilbereich Korruptionsbekämpfung, über den Umgang mit mutmaßlichen Compliance-Fällen, über den Fortgang wesentlicher Rechtsverfahren, über neue rechtliche und regulatorische Risiken sowie über die Risikolage, -erfassung und -überwachung im Konzern unterrichten. Hinzu kamen regelmäßige detaillierte Berichte über die Risikoeinschätzung seitens der Internen Revision.

Zu einzelnen Punkten der Tagesordnung nahmen auch die Leiter der zuständigen Fachabteilungen an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, erstatteten Bericht und beantworteten Fragen. Darüber hinaus führte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zwischen den Sitzungsterminen Gespräche zu wichtigen Einzelthemen, insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, dem Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer. Über die wesentlichen Ergebnisse dieser Gespräche wurde dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstattet.

Der Personalausschuss trat im Berichtsjahr am 18. Februar, 9. Juni und 10. Dezember 2020 zu insgesamt drei Sitzungen zusammen. In seiner ersten Sitzung befasste sich der Ausschuss vor allem mit der Zielerreichung der Vorstandsmitglieder. In der Sitzung am 9. Juni befasste sich der Personalausschuss hauptsächlich mit der Wiederbestellung und Vertragsverlängerung des Finanzvorstands Dr. Thomas Toepfer. In der dritten Sitzung am 10. Dezember beschäftigte sich das Gremium vorbereitend für die anschließende Aufsichtsratssitzung intensiv mit dem Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus erörterte das Gremium die Aufhebung des als „Solidarbeitrag“ geleisteten anteiligen Vergütungsverzichts für den Zeitraum von Juni bis November 2020.

Der Nominierungsausschuss trat im Berichtsjahr am 5. Februar, 30. Juli, 24. September und 5. November 2020 zu insgesamt vier Sitzungen zusammen. Gegenstand der Sitzungen waren die Überprüfung des Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts des Aufsichtsrats sowie die darauf basierende Vorbereitung der Wahlvorschläge für die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat.

Jahres- und Konzernabschluss / Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss der Covestro AG wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs () und des Aktiengesetzes () aufgestellt, der Konzernabschluss nach HGB sowie entsprechend den internationalen Rechnungslegungsstandards (, IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach den Regeln des HGB. Der Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss der Covestro AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung geprüft. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer von Covestro. Den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 haben Dr. Markus Zeimes und Oliver Geier unterschrieben. Beide unterzeichneten den Bestätigungsvermerk erstmalig zum 31. Dezember 2018. In seinen Prüfungsberichten erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze und Ergebnisse der Prüfung. Als Resultat ist festzuhalten, dass Covestro die Regeln des HGB sowie des AktG bzw. der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, eingehalten hat. Der Jahres- und der Konzernabschluss haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht inklusive der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats – in beiden Gremien in Gegenwart und nach dem Bericht des Abschlussprüfers – ausführlich besprochen.

Den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat der Aufsichtsrat geprüft. Es bestanden keine Einwände. Daher wurde dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt.

Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Auch über den zusammengefassten Lagebericht und insbesondere die Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens wurde Einverständnis erzielt. Dies gilt auch für die Dividendenpolitik und die Entscheidung zur Rücklagenbildung in der Gesellschaft. Dem Gewinnverwendungsvorschlag, der eine Dividende von 1,30 Euro pro Aktie vorsieht, schloss sich der Aufsichtsrat an.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder eingehend unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Corporate Governance von Covestro beschäftigt und in Ansehung der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 gemeinsam mit dem Vorstand im Dezember 2020 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, die danach den Aktionären auf der Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht wurde.

Personelle Wechsel im Aufsichtsrat

Bei der Hauptversammlung am 30. Juli 2020 wurden alle Vertreter der Anteilseigner mit einer Ausnahme wiedergewählt. Anstelle des ausscheidenden Johannes Dietsch wurde der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Covestro AG, Patrick W. Thomas, neu in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Johannes Dietsch für seinen engagierten Einsatz in den vergangenen fünf Jahren und die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Dank des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und ihre Solidarität mit dem Unternehmen im herausfordernden Geschäftsjahr 2020. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen allen viel Erfolg bei der strategischen Neuausrichtung des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat bedankt sich abschließend ebenfalls bei den Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen in das Unternehmen.

Leverkusen, 22. Februar 2021

Für den Aufsichtsrat

Dr. Richard Pott
Vorsitzender

Kreislaufwirtschaft
Ein regeneratives Wirtschaftssystem, in dem sowohl Ressourceneinsatz, Abfallproduktion, Emissionen als auch Energieverbrauch minimiert werden. Grundlage dafür sind langlebige und geschlossene Material- und Energiekreisläufe.
HGB/Handelsgesetzbuch
Umfasst einen Großteil der deutschen Gesetze zur Rechnungslegung
AktG/Aktiengesetz
Regelt die gesetzlichen Vorschriften für Aktiengesellschaften
IFRS/International Financial Reporting Standards
Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind bzw. durch das IASB oder das IFRS IC veröffentlicht wurden