28.Rechtliche Risiken

Als international tätiges Unternehmen ist der Covestro-Konzern einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt. Hierzu gehören insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht und Umweltrecht sowie compliancerelevante Themen wie Korruption und Exportkontrolle. Die Ergebnisse gegenwärtig anhängiger bzw. künftiger Verfahren sind nicht vorhersagbar, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Covestro-Konzerns haben können.

Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar, sind indes nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.

Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen

Mit der Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung sollen die Chemiestandorte Dormagen und Krefeld-Uerdingen verbunden und das schon bestehende Verbundsystem zwischen Dormagen und Leverkusen ergänzt werden. Damit soll eine sichere, reibungslose und standortübergreifende Versorgung mit Kohlenmonoxid sichergestellt werden. Die Inbetriebnahme der Ende des Jahres 2009 nahezu fertiggestellten Pipeline ist aufgrund laufender gerichtlicher Verfahren derzeit noch nicht möglich. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Jahr 2011 die wesentlichen Aspekte des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere die Sicherheit der verwendeten Materialien und die Rechtskonformität des Rohrleitungsgesetzes, bestätigt hatte, gingen die Kläger und die beklagte Bezirksregierung in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Jahr 2014 keine prinzipiellen Einwände gegen die Sicherheit und Trassenwahl der Pipeline, stellte jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes infrage, welches die rechtliche Basis des Projekts darstellt. Am 21. Dezember 2016 wies das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Vorlagefrage des Oberverwaltungsgerichts Münster mit Beschluss als unzulässig zurück und bestätigte damit die rechtliche Einschätzung des Covestro-Konzerns. Daraufhin setzte sich das Oberverwaltungsgericht Münster wieder mit dem Berufungsverfahren inhaltlich auseinander und wies mit Urteil vom 31. August 2020 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vollumfänglich ab. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Dagegen können die Kläger nunmehr Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Zivilrechtliche Diisocyanat-Sammelklagen (in den USA)

Am 9. Juli 2018 wurde der Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA) – nebst zahlreichen weiteren Beklagten – die erste von bisher zwölf Sammelklagen verschiedener US-amerikanischer (MDI)- und (TDI)-Kunden zugestellt. Die Kläger behaupten, die Beklagten würden seit dem 1. Januar 2015 verschiedene kartellrechtliche Vorschriften des Sherman Act verletzen, indem sie koordiniert MDI- und TDI-Produktionskapazitäten verknappt und gleichzeitig Preiserhöhungen für diese Produkte im Markt durchgesetzt hätten. Am 3. Oktober 2018 entschied das zuständige Rechtskomitee (Judicial Panel on Multidistrict Litigation), alle Sammelklagen im prozessualen Vorverfahren am Distriktgericht in Western Pennsylvania zu bündeln. Im Wesentlichen gestützt auf die gleichen Behauptungen und daraus vermeintlich resultierender Verletzungen der bundesstaatlichen Verbraucherschutz- und Kartellgesetze reichte zudem der Generalstaatsanwalt von Mississippi im Namen des Bundesstaates und seiner Bürger im September 2019 eine gesonderte Zivilklage gegen die Covestro LLC und zahlreiche weiteren Beklagte ein. Dieses Klageverfahren wurde von den Parteien ohne Anerkennung eines Präjudizes im November 2020 für die Dauer von zwei Jahren ruhend gestellt. Covestro sieht – auch angesichts der im November 2018 offiziell eingestellten sechsmonatigen Untersuchung des US-Justizministeriums zu möglichen wettbewerbswidrigen Praktiken im Bereich MDI – derzeit keinerlei Ansatzpunkte für diese Vorwürfe und wird sich daher mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Klagen verteidigen.

MDI/Diphenylmethan-Diisocyanat
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen verwendet wird
TDI/Toluylen-Diisocyanat
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen und -Lacksystemen verwendet wird